Zum Angebot für Fitness und Gerätetraining
 Zur MediFitness Website
MediFit
  • Start
  • Gesundheitsberatung
  • Leistungen
    • Leistungsübersicht
    • Physiotherapie
    • Logopädie
    • Ergotherapie
    • Rehasport / Training
    • Osteopathie
    • Diagnostik
    • Betriebliche Gesundheitsförderung
      in ihrem Unternehmen
    • FPZ Rückentraining
  • Über uns
    • Team
    • Philosophie
    • Kernwerte
    • Impressionen
    • Sponsoring
    • Stellenangebote
  • Informationen
    • Fragen & Antworten
    • Links & Partner
  • News
  • Kontakt

FRAGEN & ANTWORTEN

Gesetzlich Krankenversicherte
Privat Krankenversicherte

Gesetzlich Krankenversicherte

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen auch weiterhin die medizinisch notwendigen Therapien zu.

Nach wie vor wird die Behandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Ihr Eigenanteil beträgt 15% vom Wert der verordneten Behandlungen plus 10.-€ Pauschale für das Rezept. Zuerst wird Ihr Arzt feststellen, welche Diagnose vorliegt und welche Therapieform verordnet werden muss. Hierfür steht ihm seit 2004 ein Katalog zur Verfügung in dem genau geregelt ist, wann und in welchem Umfang, welche Therapie verordnungsfähig ist.

Der Heilmittelkatalog ist auch im Internet unter www.heilmittelkatalog.de veröffentlicht.

Daneben hat jeder Arzt aber auch ein Budget zu beachten, bei dessen Überschreitung er in Regress genommen werden kann. Dieses Verordnungsbudget ist aber in Deutschland sehr unterschiedlich hoch. So kann z.B. ein Arzt in Heidelberg fast das doppelte verordnen, wie ein Arzt in Hessen.

Privat Krankenversicherte

In den letzten Jahren bekommen immer mehr Privatversicherte Schwierigkeiten mit ihrer Privaten Krankenversicherung wenn es um die Kostenübernahme von erbrachten Leistungen im Heilmittelbereich geht. Viele der Privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten nicht in voller Höhe oder lehnen die Kostenübernahme für zukünftige Leistungen ab. Es ist nicht selten, dass die Privaten Kassen ihren Versicherten nahelegen, sich nach einer „billigeren“ Therapie umzusehen. Dabei werden Argumente in den Raum geworfen wie „ortsübliche“ Preise und „richtige“ Therapien.

In unserer Praxis wissen Sie als Privatversicherter durch die sogenannte Honorarvereinbarung, über die Sie sich im Vorfeld mit uns verständigen, immer genau, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Wir können unsere Preise aus wirtschaftlichen Gründen nicht anders darstellen, lassen Sie aber dennoch nicht im Regen stehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Argumentation in Richtung Ihrer Privaten Krankenkasse, sollten Sie Probleme mit der Erstattung der erbrachten Leistung haben.

Auf der Seite: www.privatpreise.de finden Sie als Patient Hilfestellung bei der Kostenerstattung von Heilmittelrechnungen.

Hier  finden Sie auch Informationen über Preisgestaltung, Vertragsstrukturen und Rechtssprechungen. Dieses Wissen ermöglicht es Ihnen, sich gegen eventuell unrechtmäßiges Verhalten zu wehren.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.

Zu gesund?
Was ist Rehabilitationssport?
Wer übernimmt die Kosten für die FPZ Therapie?

Zu gesund?

Sie sind zu gesund für Ihre Krankenkasse?
Dann können Sie sich glücklich schätzen. Damit das auch so bleibt, fördern viele Krankenkassen Präventionsprogramme. Es gibt sehr viele gesunde und sinnvolle Möglichkeiten etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Wir beraten Sie gerne über die Fördermöglichkeiten Ihrer Krankenkasse.

Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Beratungstermin.

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport wird in Gruppen von mindestens 45 Minuten durchgeführt. Der Arzt trägt in den Antrag auf Rehasport in der Regel 50 Einheiten ein. Durch gezielte Übungen werden Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Körperbeherrschung gesteigert.

Wo findet Rehasport statt?

Wir bieten Ihnen Rehasport in der Eisenstrasse 2-4 in Rüsselsheim sowie in der Parkschule in Rüsselsheim an.

Für wen sind die Kurse geeignet?

Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden).
Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Rehasport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.

Wie erhalte ich eine Verordnung für Rehabilitationssport?

Wenn aufgrund der Diagnose Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt/Hausarzt Ihnen Rehasport verordnen. Die Verordnung Rehabilitationssport belastet nicht das Budget des Arztes.
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budget-neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten!

Ich habe eine Verordnung. Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Der Arzt verschreibt Ihnen Rehasport und verordnet diesen auf einer dafür vorgesehenen Verordnung (Formblatt 56). Diese Verordnung können Sie auch in unserer Geschäftsstelle im Burggrafenlacher Weg 20 in Rüsselsheim sowie in der Eisenstraße 2-4 erhalten. Die Verordnung, muss zuerst von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Mit der genehmigten Verordnung melden sie sich bei unserer Verwaltung (06142-7965307) und erhalten einen Termin zu einem individuellen Beratungsgespräch. In diesem wichtigen Erstgespräch werden mit Ihnen gemeinsam die Trainingszeiten festgelegt. Dabei sind Ihre Diagnose, die Verordnung des Arztes und Ihre Wünsche wichtig.
Selbstverständlich können Sie auch ohne Verordnung vom Arzt unser Angebot vollständig nutzen.

Kann ich Physiotherapie und Rehabilitationssport gleichzeitig durchführen?

Ja. Und bei uns können Sie das unter einem Dach. So lassen sich aktive und passive Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit ideal verbinden. Bitte fragen Sie unser Personal nach den Angeboten.

Welche Leistungen werden übernommen?

Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
Die Leistungen des Reha- und Gesundheitssportvereins Rhein Main Rüsselsheim e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Die Kostenträger übernehmen die Leistungen (Grundversorgung/ Basiskurs) nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.

Welche Kosten entstehen für mich?

Der Rehasport (allgemeines Bewegungstraining und Gymnastik) ist beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wie lange bin ich Mitglied im Verein?

Für die Dauer der gültigen Rehasportverordnung (50 Übungseinheiten, bzw. 18 Monate) haben Sie die Möglichkeit zeitlich begrenztes Mitglied werden zu können. Durch diese Verordnung kommen sie in den Genuss gefördertes Mitglied zu einem Vorteilspreis zu werden.
Der Mitgliedsbeitrag für ein gefördertes zeitlich begrenztes Mitglied variiert je nach Modul (siehe Leistungen). Ein Aussetzen des Mitgliedsbeitrages ist nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich.
Die geförderte Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Verordnung begrenzt und endet mit der 50. Übungseinheit bzw. spätestens nach 18 Monaten.
Für einen außerordentlichen Austritt ist eine schriftliche Kündigung nötig. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende.

Wie beginnt der Rehasport?

Vor dem Training erfolgen eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Daraus resultiert dann Ihr Training, das Sie dann bei Ihren Kurs- u. Gruppenterminen in Begleitung mit Ihrem Trainer umsetzen werden. Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Was ist das Ziel des Rehasports?

Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.

Wer übernimmt die Kosten für die FPZ Therapie?

Mehr als 50 Krankenkassen und –versicherungen unterstützen ihre Versicherten bereits auf dem Weg gegen den Rückenschmerz und übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die Eingangsanalyse und das 3-monatige Aufbauprogramm: www.fpz.de/kostentraeger.

Sollte Ihre Krankenkasse/-versicherung nicht dazu gehören, können Sie einen Einzelfallantrag stellen (direkt online über www.fpz-spitzenmedizin.de/onlineantrag). Zusätzlich können Sie sich bei uns über alternative Möglichkeiten informieren, falls die Krankenkasse/-versicherung die Kosten nicht übernimmt.

WEITERE FRAGEN?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Zum Kontaktformular0 6142 / 1 31 41

MediFit Rüsselsheim

(Termine Therapie)
Löwenplatz 1 – 3
65428 Rüsselsheim
06142 13141
06142 13241
info@medifit-ruesselsheim.de

MediFitness

(Training & Rehasport)
Löwenplatz 1 – 3
65428 Rüsselsheim
06142 33086-50
06142 33086-30
studio@medifit-ruesselsheim.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Empfang: Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Therapie: Mo – Fr: 7:00 – 20:00 Uhr
Medizinisches Training:
Mo – Fr: 7:00 – 21:00 Uhr und Sa: 9:00 – 13:00 Uhr
Fitness: Siehe Medifitness Rüsselsheim

Wir sind DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Datenschutz & Impressum